Kanzlei Herte Rechtsanwalt & Bankkaufmann
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Vollmacht zur Wahrnehmung Ihrer Interessen
Ohne diese Vollmacht kann ich im Außenverhältnis, also gegenüber Ihren Vertragspartnern wie z.B. Banken, Lieferanten oder Händlern nicht tätig werden.
Vollmacht RA Herte.pdf
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Vergütungsvereinbarung zur Erstberatung
Für eine persönliche Erstberatung fordere ich in der Regel eine anzurechnende Gebühr in Höhe von EUR 190,- zzgl. MwSt
Sollten Sie bereits wegen einer Erstberatung Ihre Rechtsschutzversicherung beanspruchen, so bitte ich Sie, vorab selbst
die Deckung bei Ihrer Versicherung zu klären. Gern übernehme ich diese Aufgabe für Sie, es entstehen hierdurch jedoch möglicherweise Kosten von bis zu EUR 100,- für die Deckungsanfrage.
VERGÜTUNGSVEREINBARUNG 2017.pdf
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